ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht dient zum Schutz des Arbeitnehmers und wird in zwei Bereiche unterteilt:
Das persönliche Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Vertrag heraus, Individualrecht, sowie das Rechtsverhältnis zwischen mehreren Arbeitgebern und beispielsweise Gewerkschaften, Betriebsräten u.Ä., Kollektivrecht.
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Wir unterstützen Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts.
Zum Beispiel bei Arbeitsverträgen, Kündigungenn, Abfindungen und Arbeitszeugnisse
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KANZLEI RECKLEBEN
GUT BERATEN UND VERTRETEN
Die Beratung zur Streitmeidung ist ein wesentlicher Bestandteil, ebenso wie die Betreuung während eines einzuleitenden oder von anderer Seite eingeleiteten Verfahrens, mag es zivilrechtlicher – arbeits - oder familienrechtlicher – oder gar strafrechtlicher Art sein.
Dabei ist Zusammenarbeit sowohl mit Kollegen als auch Angehörigen anderer Berufsgruppen (Steuerberater u. Ä.) ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeitsleistung und unabdingbar zur Interessenvertretung des Mandanten.
Termine werden von uns sowohl innerhalb des Büros als auch, bei Bedarf, im Rahmen eines Hausbesuches vorgenommen. Dass es dabei nicht auf „Büroöffnungszeiten“ ankommt, versteht sich von selbst. Gleiches gilt, im Zeitalter von Internet und zunehmender Vernetzung, auch für eine Hilfestellung via Email.
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TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
Arbeitsrecht
Arbeitsverträge, Kündigungen, Abfindungen, Arbeitszeugnisse
Familienrecht
Ehescheidungen, Sorgerecht, Aufenthalt, Unterhalt, Zugewinn
Betreuungsrecht
Notwendigkeit von Hilfestellungen, Gerichtliches Verfahren, Eilfälle, Rechtsmittel gegen eine Betreuerbestallung, Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister
Verkehrsrecht
Verkehrsunfälle, Punkte, Bussgelder
Mahnwesen
Forderungen, Mahnwesen, Inkasso, Zwangsvollstreckung
Strafrecht
Strafanzeigen, Strafbefehle, Unterstützung im Kontakt mit Staatsanwaltschaft und Polizei